Sind Sie ein/e Staatsangehörige:r eines EU-Staates oder eines EWR-Staates und der Schweiz benötigen Sie für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich grundsätzlich kein Visum. Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit kann es sein, dass Sie in Österreich unter die Visumpflicht, fallen und für die Einreise und den Aufenthalt im Schengen-Raum bzw. in Österreich ein Visum benötigen. Unabhängig davon ob Sie ein Visum C (für den kurzfristigen Aufenthalt), ein Visum D oder ein Visum zur Aufnahme einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit anstreben, wir unterstützen Sie gern!
Aufenthaltsbewilligung für Studierende
In diesem Artikel greifen wir ein paar der wichtigsten Punkte zum Thema “Aufenthaltsbewilligung Studierende” auf.