Einer unserer Schwerpunkte ist die Unterstützung nationaler und internationaler Unternehmen beim Prozess der Anstellung erster Mitarbeiter:innen in Österreich.
Wir weisen unsere Mandant:innen dabei auf die Besonderheiten des österreichischen Arbeitsrechts hin. So können Sie unerwartete Hürden gleich vermeiden. Wir beraten auch laufend bei der Anpassung und Prüfung internationaler Arbeitsvertragsdokumente auf österreichische Standards. Gerade bei der Anstellung von Arbeitnehmer:innen aus Drittstaaten in Österreich bringen wir auch unsere Expertise im Fremdenrecht ein und können kombinierte Lösungsvorschläge anbieten.