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Arbeitnehmer:innenschutz

Die Arbeitgeber:innen trifft eine Pflicht, ihre Mitarbeiter:innen umfassend vor allfälligen schädigenden Auswirkungen der Arbeit zu schützen. Übermäßige Belastungen durch Staub, Lärm, Kälte oder Hitze zum Beispiel sollen eingedämmt werden.

Wenn sich Arbeitnehmer:innen bei der Arbeit verletzen, kann dies als ein Arbeitsunfall gewertet werden. Es kommt dann häufig auch zu Ermittlungen durch Behörden, um herauszufinden, wer für die entstandenen Unfälle verantwortlich ist. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Arbeitgeber:innen beim Arbeitnehmer:innenschutz nachlässig waren, können empfindliche Strafen für die Verantwortlichen ausgesprochen werden.

Ebenfalls gibt es oft regelmäßige Begehungen und Überprüfungen durch das Arbeitsinspektorat sowie andere Behörden, um bereits präventiv Gefahrenquellen fest- und abzustellen. Auch hier können bei Verstößen, die aufgedeckt werden, Sanktionen für die Geschäftsführung oder allfällige verantwortliche Beauftragte ausgesprochen werden. Oft ist die einzige Möglichkeit, eine Strafe abzuwenden, die Einführung eines lückenlosen Kontrollsystems. Dabei müssen die ArbeitgeberInnen nachweisen, dass sie wirklich alles in ihrer Macht stehende getan haben, um den Arbeitnehmer:innenschutz auf allen Ebenen zu gewährleisten. Dazu zählen sowohl Arbeitsplatz- und Gefahrensevaluierungen als auch Nachschulungen und laufende Überprüfungen.

Wir helfen Ihnen dabei,  die Anforderungen an ein lückenloses Kontrollsystem zu verstehen und besser umsetzen zu können. Sollte es tatsächlich zu einem Arbeitnehmer:innenschutzverstoß in Ihrem Unternehmen gekommen sein, stehen wir Ihnen zur Seite, um ihre Interessen in behördlichen Verfahren zu wahren.

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