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Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung: Welche Formen gibt es?

Kinder sind besonders schützenswert und ihr Wohl ist ein hohes Gut. Was können wir tun, um unsere Kinder zu schützen?

Der Begriff Kindeswohl wird häufig verwendet und ist emotional besetzt. Familienrichterinnen und Richter müssen sich in Verfahren rund um Obsorge und Kontaktrecht (früher Besuchsrecht genannt) mit dem Kindeswohl auseinandersetzen. Ebenso die Kinder- und Jugendhilfe. Es ist in Österreich gesetzlich verankert, dass das Wohl des Kindes zu berücksichtigen und bestmöglich zu gewährleisten ist.

Was ist das Kindeswohl?

Der Gesetzgeber hat versucht, einen Katalog an Kriterien zu entwerfen, um das Kindeswohl und wie dieses beurteilt werden kann, greifbarer zu machen. Wichtige Kriterien bei der Beurteilung des Kindeswohls sind zum Beispiel eine angemessene Versorgung mit Nahrung und Wohnraum sowie auch Zugang zu medizinischer Versorgung, Fürsorge, Geborgenheit und Schutz des Kindes, Wertschätzung und Akzeptanz des Kindes durch die Eltern, Förderung des Kindes, die Berücksichtigung der Meinung des Kindes, verlässliche Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen und die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen des Kindes. Bei diesen Kriterien handelt es sich um beispielhafte Aufzählungen. Es ist nicht jedes Kind gleich, daher müssen Gerichte auch in jedem Fall individuell die Situation der Familie und des Kindes evaluieren.

Das Kindeswohl ist im BVG über die Rechte von Kindern auch verfassungsrechtlich verankert. In gerichtlichen Verfahren spielt bei der Beurteilung des Kindeswohls auch der Wille des Kindes eine wichtige Rolle. Allerdings ist der Wille des Kindes nicht in jedem Fall entscheidend. Es kommt einerseits auf das Alter des Kindes an – so wird ein 3-jähriges Kind noch nicht auf die gleiche Weise seine Meinung bilden können wie beispielsweise ein 13-jähriges Kind. Außerdem muss in Betracht gezogen werden, inwiefern die Meinung des Kindes durch einen Elternteil beeinflusst sein könnte. Das Kontaktrecht, zum Beispiel, ist ein Recht des Kindes aber auch ein Recht des Elternteils. Das Kindeswohl geht dem Recht eines Elternteils auf Kontakt zu seinem Kind vor. Wenn daher der Kontakt zu einem Elternteil eine Kindeswohlgefährdung darstellt, kann das Kontaktrecht ausgesetzt werden. Ist ein Kind 14 Jahre alt, kann es gegen seinen Willen nicht mehr zu Kontakt mit einem Elternteil gezwungen werden. Aber auch schon davor, ist genau zu prüfen, ob ein Kontaktrecht, das gegen den  Willen eines Kindes angeordnet wird, eine Kindeswohlgefährdung darstellen könnte.

Was ist eine Kindeswohlgefährdung?

Eine Kindeswohlgefährdung ist laut Gesetz dann anzunehmen, wenn Kinder misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden (…) oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist. Ein Kind oder ein Jugendlicher kann also auf unterschiedliche Arten gefährdet sein.

Diese Begriffe sind teilweise nicht so gut greifbar. Was können Sie bedeuten?

Was meint Vernachlässigung?

Vernachlässigung kann einerseits bedeuten, dass das Kind nicht ordentlich mit Nahrung, Kleidung oder medizinischer Versorgung oder hygienischer Fürsorge ausgestattet ist. Vernachlässigung kann aber auch emotionaler Natur sein. Kinder brauchen auch Zuwendung, Fürsorge und emotionale Wärme von ihren Bezugspersonen.

Was meint Misshandlung?

Die „gesunde Watschn“ gibt es nicht. Physische Gewalt gegen Kinder ist verboten. Es gibt aber auch die psychische Gewalt. Diese ist oft schwieriger zu erkennen. Psychische Gewalt kann vieles sein unter anderem fallen ständige Entwertungen, Entmutigung oder Drohungen darunter.

Wie erkennt man eine Kindeswohlgefährdung?

Gewalt bzw. Formen von Gewalt, kommt in den besten Familien vor heißt es. Menschen tendieren dazu, wegzuschauen, wenn sie bemerken, dass andere Menschen und, vor allem, Kinder Opfer von Gewalt sind. Für Betroffene ist es wichtig, dass man nicht wegsieht, sondern hinschaut, auch wenn es unangenehm ist. Bemerkt man beispielsweise, dass Kinder in der Nachbarschaft körperlich gezüchtigt oder stundenlang alleingelassen werden, dass Kinder vielleicht ständig verschmutzte Kleidung, verfilzte Haare haben oder Dinge erzählen, die einen aufhorchen lassen, hilft es genauer hinzusehen. In einem ersten Schritt kann vielleicht das Gespräch mit Erziehungsberechtigten gesucht werden. Hat man ernste Sorgen um das Wohl des Kindes kann eine Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Diese prüft dann, ob wirklich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, und kann notwendige Schritte ergreifen.

Für bestimmte Berufsgruppen, wie Pädagoginnen oder Ärzte etc. besteht sogar eine Mitteilungspflicht an die Kinder und Jugendhilfe, wenn der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung auftritt.

Wie kann man einen Verdacht über eine Kindeswohlgefährdung melden?

Bei Sorgen um das Wohl eines Kindes kann man sich an die Kinder und Jugendhilfe im jeweiligen Bundesland wenden. Man kann auch anonym eine Meldung tätigen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, diese Meldung an die Kinder und Jugendliche zu übermitteln. Es ist eine telefonische Meldung möglich, eine postalische oder auch mittels Onlineformular (Mitteilung an die Kinder und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung (gewaltinfo.at). Die Eltern werden über den Inhalt und den Ursprung der Mitteilung informiert.

Wenn die Kinder und Jugendhilfe eine Gefährdungsmeldung erhält, wird dieser nachgegangen. Es wird beispielsweise das Gespräch mit den Eltern gesucht. Manchmal werden auch Institutionen wie Schulen oder Kindergärten kontaktiert. Nicht jede Gefährdungsmeldung bzw. Sorge um das Kind erweist sich als berechtigt. Einerseits lässt sich von außen oft nicht so gut in Familien hineinschauen. Manchmal kommt es auch dazu, dass Menschen anonyme und ungerechtfertigte Meldungen über eine angebliche Kindeswohlgefährdung abgeben, weil sie zum Beispiel einem Elternteil „eins auswischen“ wollen. Wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegen sollte, wird im besten Fall mit der Familie gemeinsam erarbeitet, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Wohl des Kindes sicherzustellen. Oft helfen bereits Gespräche oder Beratungen.

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